Verhinderungs-, Urlaubs- und Tagespflege

Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine Pflegekraft die ambulante Pflege.

Bei Ausfall eines pflegenden Angehörigen durch Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen kann diese Pflege genutzt werden.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Übernahme der Verhinderungspflege für maximal 28 Tage im Jahr.

Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde.

Die Verhinderungspflege wird von uns entweder in der eigenen Häuslichkeit oder in der stationären Umgebung übernommen.